Vorteile der Mediation
Im Gegensatz zum gerichtlichen Verfahren liegt das Ergebnis allein in den Händen der beteiligten Parteien.
Da kein Richter über den Fall entscheidet, besteht
kein Risiko „zu verlieren“. D.h., in der außergerichtlichen
Vereinbarung, die die Parteien am Ende ihres Einigungsprozesses schließen,
werden nur die Dinge geregelt, über die sich die Beteiligten geeinigt
haben – und zwar nur so, wie alle damit einverstanden sind.
Neben dem Prozessrisiko entfällt auch das Kostenrisiko. So fallen
beim außergerichtlichen Weg keine Gerichtskosten sowie keine Vorschusskosten
an.
Da nur vor Gericht Anwaltszwang besteht, entfallen auch die hohen, streitwertabhängigen
Anwaltskosten.
Zudem besteht keine Gefahr, im Falle des Unterliegens auch noch den gegnerischen
Anwalt bezahlen zu müssen.
Der Streitfall wird in kurz hintereinander stattfindenden Sitzungen bearbeitet
und damit schneller zu einem Ergebnis gebracht.
Mediationsverfahren sparen also Zeit, Geld und Nerven, denn sie sind nicht so langwierig wie Gerichtsverfahren.