Kosten der Mediation
Bitte beachten Sie, dass je nach Bereich und Ablauf des Verfahrens unterschiedliche Sätze anfallen und die Berechnungsgrundlage variieren kann.
Folgende Angaben sind Richtwerte zu Ihrer Orientierung; Einzelheiten und die genauen Sätze werden in der zu jedem Mediationsprozeß gehörenden Vereinbarung zu Beginn festgelegt.
Die Mediationssitzungen werden i.d.R. nach Stundensätzen abgerechnet.
In der Familienmediation und
in vielen Bereichen der Mediation in sozialen Systemen hat sich eine Sitzungs-dauer
von 90 Minuten als sinnvoll erwiesen. In den meisten Fällen umfasst
der Prozeß hier zwischen 7 und 10 Sitzungen.
In der Familienmediation liegt der Stundensatz bei 120 Euro, in der sozialen
Mediation bei 100 Euro. Diese werden üblicherweise geteilt, so dass
pro Partei nur 50 bzw. 60 Euro anfallen.
Bei einer Mediation im Wirtschaftsbereich orientiert sich der Stundensatz auch am Streitwert und beträgt 150-250 Euro.
Zusätzliche Vor- und Nachbereitungszeiten sowie die Erstellung eines Protokolls werden gesondert nach Zeit berechnet.
Ebenso kann Rechtsberatung oder u.U. notarielle Beurkundung erforderlich werden.
Im Vergleich zum streitwertorientierten
Rechtsverfahren fallen bei einer Mediation i.d.R. erheblich
geringere Kosten an. Durch die Berechnung nach Stundensätzen bleiben
die Kosten für Sie überschaubar.