Begleitende Rechtsberatung
Bei jeder Mediation mit rechtlichem Bezug ist eine Rechtsberatung obligatorisch.
Das heißt, dass selbst dann, wenn Sie keine streitige Auseinandersetzung
wollen und keine Gerichtsentscheidung anstreben, die Rechtslage kennen
sollten.
Dies ist nach unserer Auffassung unabdingbar. Um eigenverantwortlich eine
Entscheidung treffen zu können, muss man wissen, welche Rechte man
hat und wie ein Richter nach aktueller Gesetzeslage den Fall vermutlich
entscheiden würde. Nur dann kann man sich eine eigene Meinung dazu
bilden und evtl. auf ein „Recht“ verzichten, um vielleicht
ein Entgegenkommen des anderen in einem anderen Punkt zu begünstigen.
Die Rechtsberatung findet üblicherweise nach drei bis vier Mediationssitzungen
statt. Sie kann entweder integriert werden oder Sie lassen sich extern
bei einem Anwalt Ihrer Wahl beraten. Für die integrierte Rechtsberatung
stehen Ihnen die Rechtsanwälte aus dem Mediatorenteam zur Verfügung.
Separate Rechtsberatung
Möglicherweise möchten Sie sich auch vorab über die eine
oder andere Rechtsfrage informieren. Die mit uns kooperierenden Anwälte
beraten Sie gerne auch außerhalb einer Mediation.
Die für uns tätigen Rechtsanwälte sind auch ausgebildete
Mediatoren. Sie können daher bei einer Vertretung Ihrer Interessen
nach außen sicher sein, dass der Mediationsgedanke auch in der anwaltlichen
Tätigkeit nicht verloren geht. Ein Verhärten der Fronten durch
zusätzliches „Öl ins Feuer gießen“ wird tunlichst
vermieden und – wo es geht – auf eine einvernehmliche Lösung
hingewirkt.
Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie
Ihren Wunschtermin vereinbaren?
Rufen Sie uns einfach an unter 089 - 358 958 60