Unterschiede der Mediation
Als Vorteil der Mediation in Abgrenzung zum gerichtlichen Verfahren wird insbesondere „die individuelle, eigenverantwortliche Konfliktlösung durch die Parteien“ hervorgehoben.
Was
steckt genau hinter diesem Merkmal der Mediation?
Vor Gericht wird ein Konflikt nach den gesetzlichen Bestimmungen beurteilt
und entschieden. Der Weg zum Gericht ist jedoch von unserer staatlichen
Ordnung nur als die letzte Möglichkeit für die Fälle vorgesehen,
in denen die Parteien sich nicht selbst einigen können. Die Gesetze
sind sozusagen das „Notfallpaket“ oder die Lösung „von
der Stange“. Es sind Regelungen, die in dem Bemühen geschaffen
wurden, den typischen Fall gerecht zu lösen.
Dies bedeutet andererseits, daß man in unserem Staat jegliche Vereinbarungen
grundsätzlich frei treffen kann. Es gibt nur wenige Einschränkungen
durch sogenannte zwingende gesetzliche Regelungen (z.B. die Formvorschrift
der notariellen Beurkundung von Immobilienübertragungen).
Was kann man nun als Orientierungspunkt für die Regelung
eines Konfliktes hernehmen, wenn man die Gesetze zunächst
hinten anstellt?
Vor allem die eigenen Gerechtigkeits- und Fairnessvorstellungen; das Interesse
an der Fortsetzung einer guten Geschäfts-, Arbeits- oder Elternbeziehung.
In der Trennungs- und Scheidungsmediation häufige Gesichtspunkte
sind: das Wohl der Kinder, der Erhalt des sozialen Umfeldes, die möglichst
baldige wirtschaftliche Unabhängigkeit beider Parteien, die Anerkennung
für Investitionen in die Familie, sowohl materieller als auch emotionaler
Art.
Die Möglichkeit zur freien Gestaltung der Vereinbarungen stellt daher
gewisse Anforderungen an die Parteien: sie müssen sich eingehend
überlegen, wie ihre eigenen Fairnessvorstellungen aussehen und die
Verantwortung für diese Sichtweise übernehmen.
Allerdings sollen die Parteien ihre Vereinbarung nicht ohne Kenntnis der
gesetzlichen Regelungen treffen. In einer gesonderten Beratung werden
sie darüber informiert, welche Lösung sie bei Gericht im schlechtesten
und im günstigsten Fall erreichen könnten.
Eine der positiven Folgen dieser Leistung an Eigenverantwortung in der
Mediation: die so erarbeiteten Regelungen werden später von den Parteien
wesentlich besser und dauerhafter akzeptiert und eingehalten als –
sozusagen von außen auferlegte – Gerichtsentscheidungen.
Rechtsverbindlichkeit
der Mediationsvereinbarung ?
Grundsätzlich sind alle Vereinbarungen, die zwischen zwei erwachsenen
Personen getroffen werden, rechtsverbindlich. Einige wenige Ausnahmen
sind z.B. Immobilienübertragungen oder Güterstandsvereinbarungen,
sittenwidrige Vereinbarungen.
Die für die (Rechts-)verbindlichkeit erforderliche Form wird im Rahmen
der Mediation geklärt, z. B. ob eine notarielle Beurkundung nötig
ist oder von den Parteien gewünscht wird.